NRW macht es vor: Mit Inkrafttreten der neuen Wohnraumförderung im Februar 2020 wird das Bauen mit Holz für private Bauherren in nicht unbeträchtlichem Maß gefördert. Das Land will damit Holz als klimafreundlichen Baustoff weiter nach vorn bringen. Dazu tragen auch die Erleichterungen in der Landesbauordnung bei, wie es sie auch in anderen Bundesländern gegeben hat.
Wir von der Zimmerei Stamer freuen uns über diesen ersten Schritt! Die Politik erkennt immer mehr die Bedeutung von Holz für klimafreundliches und nachhaltiges Bauen und nimmt unsere Bauweise immer stärker in den Förderfokus. Die NRW-Förderung sollte auch für unser Bundesland Schleswig-Holstein Vorbild sein. Zumal sich das zuständige Ministerium in NRW viele Gedanken gemacht hat. Es wurden zahlreiche erfolgreiche Projekte aus dem Holzbau in ganz Deutschland studiert und analysiert. Vom mehrgeschossigen Wohnungsbau bis zum klassischen Eigenheim aus Holz.
Ein deutliches Signal pro Holz
Die Höhe der Förderung in NRW hat Signalwirkung: Wer mit Holz baut und dabei die Wohneigentumsförderung nutzt, erhält nicht nur ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen von bis zu 15.000 Euro, sondern auch einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent. Das bedeutet: Bei voller Ausschöpfung des Zusatzdarlehens „Holz“, bekommen Bauherren 7.500 Euro vom Staat geschenkt.
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der verwendeten Holzmenge. Dazu ein Rechenbeispiel aus unserer Praxis: Für ein Haus in Holzrahmenbauweise benötigen wir durchschnittlich 30 Kubikmeter Fichtenholz. Das entspricht einem Gewicht von 14.400 Kilogramm. Pro Kilogramm werden 80 Cent als zinsgünstiges Darlehen gewährt. In unserem Beispiel legt die Summe für das Zusatzdarlehen bei 11.520 Euro (0,80€ x 14.400). Zurück gezahlt werden müssten davon aber nur 5.760 Euro.
Die Mittel aus der Wohnraumförderung sollen mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände ermöglichen. Sie stehen allen offen, die nicht über bestimmten Einkommensgrenzen liegen.
Einen Überblick über die Förderung in den Bundesländern finden Sie hier:
www.vergleich.de/wohnungsbaufoerderung.html