Der Bund hat seine Förderung für energiesparende Häuser und klimafreundliche Bauweisen vereinfacht. Ab dem 1.7.2021 werden die bisherigen Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zusammengefasst. Auch die Trennung zwischen Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen wird aufgehoben. Unter dem Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ lassen sich Fördermittel zukünftig einfacher finden und nutzen. Bis zum Stichtag stehen die bisherigen Förderprogramme weiter zur Verfügung.
Ab Juli 2021 wird die Förderung nicht nur leichter, sie erhöht sich auch. Für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Häuser und Techniken können Bauherren zukünftig mehr Geld erhalten. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss.
Nachhaltigkeit wird stärker gefördert
Wir von der Zimmerei Stamer freuen uns natürlich, dass die klimafreundliche Bauweise jetzt ein direkter Pluspunkt bei der Fördermittelvergabe wird. So erhält ein Effizienzhaus 40 wie bisher 24.000 Euro Förderung. Wird das Effizienzhaus 40 aber nach dem neuen Standard „Erneuerbare-Energie-Klasse“ (erneuerbare Energien tragen mindestens 55% zur Wärmeversorgung bei) oder „Nachhaltigkeitsklasse“ (Erstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats) errichtet, steigt der Förderbetrag auf 33.750 Euro.
In der Praxis bleibt weiter zu beachten: Erst muss der Antrag auf BEG gestellt werden, danach kann ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Aber natürlich dürfen Sie unsere Beratung und Planung schon vor Antragstellung nutzen. Sprechen Sie uns gern an.
Jetzt noch Baukindergeld nutzen – Frist 31.03.2021
Schon vor dem 1. Juli 2021 steht eine weitere Änderung in der Förderlandschaft an. Das Baukindergeld läuft ab dem 31. März 2021 aus. Nur wer bis zu diesem Datum einen Bauvertrag für die erste eigene Immobilie unterschrieben hat, kommt später in den Genuss der 2018 eingeführten Förderung. Beim Baukindergeld bekommen Familien 12.000 Euro für jedes Kind überwiesen – aufgeteilt auf 10 Jahre. Dieses Geld ist eine direkte Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Voraussetzung: Die Kinder leben mit der Familie in der neuen Immobilie, sind noch nicht volljährig und die Eltern erhalten Kindergeld. Zudem gelten Einkommensgrenzen. Beantragt wird das Baukindergeld erst nach Einzug in das neue Eigenheim. Der Bund gibt Baufamilien dazu Zeit bis Ende 2023.
Für unsere Kunden freuen wir uns, dass klimafreundliches Bauen und Wohnen durch die Förderprogramme immer attraktiver wird. Der Beitrag, den sie mit einer Entscheidung für ein Stamer-Holzhaus leisten, wird jetzt auch gesellschaftlich stärker gewürdigt.